Zudem hat der Gutachter bei der Beantwortung der klägerischen Frage b) klare Festhaltungen zum Nichtpassen der Deckel gemacht (act. 21 S. 10): "Grund für das Nichtpassen der Deckel sind zu schmal(e) Elementöffnungen bei den Deckelauflager. In Fugenbereichen ist vorwiegend ein Versatz für das Nichtpassen der Deckel verantwortlich." Der Gutachter ist nicht gehalten, ungefragt nicht gefragte Ursachen aufzulisten, welche keine Relevanz haben. Weiterungen können unterbleiben. 7.10 "Zu 12.2 Fragebeantwortung des Beklagten - Frage d)" Toleranzen