Würdigung: Der Beklagte will Erläuterungs- oder Ergänzungsfragen zu Umständen stellen, welche alleine die klägerischen Fragen betreffen. Die Rissbildung wurde vom Gutachter nur bei der Beantwortung der klägerischen Frage sub h) (zu den Elementen R-63 und R-64) erwähnt (act. 21 S. 11). Er wies darauf hin, der Verbundbereich Mörtel - Bankettbeton weise Risse auf. Zur Veranschaulichung wurde noch im Anhang A des Gutachtens eine fotografische Aufnahme beigefügt, - 19 -