Der Beklagte stellte dazu folgende Fragen (act. 26 S. 15): "Wie hat der Gutachter den Haftverbund beurteilt? Wie gross war die Prüffläche? Können die dargestellten Risse aufgrund des Selbstheilungsprozesses des Mörtels bereits mit Calciumhydroxid gefüllt und der Verbundbereich intakt sein, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die dargestellten Risse die mechanischen Einflüsse der Probevorbereitung offenbar unbeschadet überstanden haben?"