Würdigung: Es geht um die von den Klägerinnen gestellte Frage lit. a. Die Klägerinnen haben keine Einwendungen dagegen erhoben, dass sich der Gutachter auf eine Auswahl an Messungen beschränkte. Der Beklagte hatte keinen eigenen Antrag auf Messungen gestellt. Wie aus der Zeichnung auf Seite 25 des Gutachtens (act. 21 S. 25) hervorgeht, bestehen bei jedem Element 11 mögliche Masse, die (vgl. act. 21 S. 26 ff.) an drei verschiedenen Stellen der Elemente abgenommen - 18 -