7.6 "Zu 11.1.3 Abmessungen der Elemente" Der Gutachter schrieb zu diesem Thema, er habe 50 L-Elemente (etwa 29% bzw. etwa jedes vierte Element) und 29 R-Elemente (etwa 21% bzw. etwa jedes fünfte Element) vermessen (act. 21 S. 7). Der Beklagte merkte an (act. 26 S. 14), die Klägerinnen hätten nach den Messwerten sämtlicher versetzter Elemente gefragt. Davon habe auch der Beklagte ausgehen dürfen. Er will nach den Gründen für die Beschränkung gefragt wissen. Sodann soll der Gutachter ergänzend nach den Auswahlkriterien, die weder rational, nachvollziehbar noch logisch begründbar erscheinen würden, befragt werden.