Die oben zitierte Frage geht klar über eine zulässige Erläuterungs- oder Ergänzungsfrage hinaus. Abgesehen davon hat der Gutachter die Gründe für das Nichtpassen genannt, nämlich zu schmale Elementöffnungen bei den Deckelauflager und im Fugenbereich ein Versatz. Zudem merkte der Gutachter bei der Beantwortung der Frage sub j) des Beklagten an: "Die Stellen, wo die Deckel nicht passen, sind willkürlich über die gesamte Bankettlänge verteilt vorhanden. Dabei können innerhalb eines Elementes passende - 16 -