7.3 Zu "11.1.1 Passgenauigkeit der Deckel" (Zur Vorgehensweise) Der Beklagte stellt die Frage (act. 26 S. 13): "Weshalb hat der Gutachter beim Durchziehen der Deckel durch die Betonelemente nicht angegeben, an welchen Stellen genau und über welche Länge hinweg der Deckel jeweils klemmte?" Zur Begründung wurde vorgebracht, die vom Gutachter gewählte Darstellung lasse den unzutreffenden Eindruck zu, es seien immer ganze Betonelemente auf deren ganzer Länge fehlerhaft.