Würdigung: Die Relevanz der Fragen erhellt nicht. Um was für einen Plan es sich handelt, geht aus der Bezeichnung hervor. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit handelt es sich um die vom Beklagten eingereichte Beilage act. 7/4 - 14 - (tragend den Vermerk "Bankett links 1:20" und die Nr. 532). Eine Befragung des Gutachters ist nicht notwendig. 7.2 "Zu 11.1.1 Passgenauigkeit der Deckel" (Berechnung)