c) Weshalb dauerte die Ausfertigung des Gutachtens ( act. 21) sechs Monate? 4. Die sachverständige Person sei durch das Gericht zu instruieren. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Klägerinnen. Mit Verfügung vom 22. November 2012 gingen die act. 25 und act. 26 an die jeweilige Gegenseite (Prot.S. 14). Gleichzeitig verfügte das Gericht, die Rechnung des Gutachters (act. 22) werde zur Auszahlung à conto freigegeben und über das weitere Vorgehen werde nach dem Aktenstudium entschieden. 4. Nachfolgend ist zunächst auf die Anträge des Beklagten betreffend Ausstand und Erläuterungs- bzw. Ergänzungsfragen einzugehen.