1. Es sei der vom Handelsgericht des Kantons Zürich, Einzelgericht, mit Verfügung vom 12. April 2012 mit der Erstattung des Gutachtens beauftragte Gutachter C._____ als befangen abzuweisen und es sei vom Gericht Herr Dr. F._____ von der G._____, Abteilung Beton/Bauchemie, … [Adresse] (Tel: …), als sachverständige Person zu ernennen und mit der Erstattung des Gutachtens zu beauftragen. 2. Eventualiter: Es seien der sachverständigen Person durch das Gericht folgende Fragen zur schriftlichen Erläuterung des Gutachtens (act. 21) zu stellen: