2. Den Vertrag betreffend Lieferung der Betonelemente schlossen die Parteien im Juli 2011 (act. 3/2). Während der Vertragserfüllung kam es zwischen den Parteien zum Streit. Die Klägerinnen waren mit den Lieferungen nicht zufrieden, der Beklagte verwahrte sich gegen die Vorwürfe. Schliesslich verzichteten die Klägerinnen auf weitere Lieferungen. Insgesamt sollten etwa 1'892 Elemente geliefert werden. Aufgrund der Auseinandersetzung erreichte der Lieferumfang nur 328 Elemente, wovon 308 versetzt (= eingebaut, montiert) wurden.