c) Sind Abplatzungen an den Ecken und Kanten der Betonfertigteile, sofern solche festgestellt werden, beim Abladen oder bei der Montage entstanden oder sind diese Ursachen jedenfalls nicht auszuschliessen? d) Entsprechen die von der Klägerin versetzten Betonfertigteile den zwischen den Parteien vereinbarten technischen Regelungen und den anerkannten Regeln der Technik (EN 206 und DlN 1045)? e) Sind bei Elementverbindungen, bei welchen sich vertikale oder horizontale Versätze feststellen lassen, diese Versätze auf Montagefehler zurückzuführen?