a) Sind die von der Klägerin nachträglich gerügten und angeblich vorhandenen Mängel, in Form von Abplatzungen an den Ecken oder Kanten, Wellen an den Kanten, unsachgemässe Nachprofilierungen vor der Abnahme und das Vorliegen von Kiesnestern, bei einer Inaugenscheinnahme der Betonfertigteile im Rahmen einer Sicht-Abnahme zu erkennen? b) Welcher Aufwand ist erforderlich, um mit einer Deckelschablone zu prüfen, ob der Deckel in die Betonfertigteile passt? Ist diese Überprüfung bereits vor dem Versetzen des Betonelements möglich?