{"Signatur": "ZH_HG_001", "Spider": "ZH_Obergericht", "Datum": "2012-12-21", "PDF": {"Datei": "ZH_Obergericht/ZH_HG_001_HE120087_2012-12-21.pdf", "URL": "https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/HE120087-O7.pdf", "Checksum": "10526e16fa9d6ee4c1ee58cff7427f8a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["HE120087"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Handelsgericht 21.12.2012 HE120087"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Handelsgericht 21.12.2012 HE120087"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Handelsgericht 21.12.2012 HE120087"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Handelsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Handelsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Handelsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "-"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "vorsorgliche Beweisführung (Art. 158 ZPO)"}], "ScrapyJob": "446973/28/2354", "Zeit UTC": "05.09.2025 22:31:43", "Checksum": "f8a5431c8274b322bbbc0b6f632e68de", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Handelsgericht 21.12.2012 HE120087\nRegeste:\nvorsorgliche Beweisführung (Art. 158 ZPO)\n\nHandelsgericht des Kantons Zürich\nEinzelgericht\n\nGeschäfts-Nr.: HE120087-O U/dz\n\nMitwirkend: der Oberrichter Dr. Johann Zürcher sowie der Gerichtsschreiber\nChristian Fischbacher\n\nVerfügung vom 21. Dezember 2012\n\nin Sachen\n\nARGE A._____, bestehend aus:,\na) A1._____ AG,\nb) A2._____ AG,\nc) A3._____ GmbH,\nd) A4._____ SA,\nKlägerinnen und Widerbeklagte\n\nalle vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. X1._____\nsubstituiert durch Rechtsanwältin lic. iur. X2._____\n\ngegen\n\nB._____,\nBeklagter und Widerkläger\n\nvertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Y._____\n\nbetreffend vorsorgliche Beweisführung (Art. 158 ZPO)\n-2-\n\nRechtsbegehren:\n\nHauptklage:\n\n(act. 1)\n\n\"1. Es sei eine vorsorgliche Beweisführung anzuordnen und es sei Herr dipl. Ing.\nC._____, D._____ AG, Labor für Prüfung und Materialtechnologie, … [Adresse] (Tel. …), als Gerichtsexperte zu ernennen.\n\n2. Dem gerichtlich ernannten Sachverständigen seien die nachfolgenden Fragen\nzur Beantwortung mit entsprechender Dokumentation der Untersuchungsergebnisse zu unterbreiten:\n\na) Welche Messwerte (Höhe und Breite der verschiedenen Element-Typen)\nweisen die vom Gesuchsgegner produzierten und versetzten Betonelemente Ll-173 und R1-136 aus?\n\nb) Passt die Deckelschablone (E._____ Typ T24) in alle vom Gesuchsgegner produzierten und versetzten Betonelemente (Ll-173 und R1-136)?\nWenn nein, weshalb nicht?\n\nc) Sind die bisher vorgenommenen Nachbesserungen (im Werk und vor Ort)\ndes Gesuchsgegners fachgerecht ausgeführt?\n\nd) Waren die vom Gesuchsgegner zur Nachbesserung der Betonelemente\nverwendeten Materialien geeignet?\n\ne) Ist beim Betonelement L44 der Reparaturmörtel stellenweise weggebrochen?\n\nf) Verläuft die reprofilierte Kante bei den Betonelementen LA3 und L44 glatt\noder bildet sie Wellen?\n\ng) Was könnte die Ursache sein, falls die Kante Wellen bildet?\n\nh) Hat der Gesuchsgegner den Übergang zum Altbeton bei den Betonelementen R63 und R64 fachgerecht ausgeführt?\n\ni) Hat der Gesuchsgegner für die Nachbesserung an den Betonelementen\nR63 und R64 einen geeigneten Reparaturmörtel verwendet?\n\nj) Hat der Gesuchsgegner bei den Betonelementen L20 und L21 mit dem\nReperaturmörtel die Ecken ausgebildet bzw. gefüllt?\n\nk) Ist bei den Betonelementen L19 und L20 ein Kiesnest ersichtlich?\n-3-\n\nI) Falls ein Kiesnest ersichtlich ist, was könnte die Ursache dafür sein?\n\nm) Hat der Gesuchsgegner bei den Betonelementen L19 und L20 einen geeigneten Reparaturmörtel verwendet?\n\nn) Wurde die Nachbesserung bei den Betonelementen L19 und L20 fachgerecht ausgeführt?\n\no) Hat der Gesuchsgegner die Nachbesserung bei den Betonelementen R60\nund R61 fachgerecht ausgeführt?\n\np) Hat der Gesuchsgegner die Nachbesserung bei den Betonelementen L17\nund L18 fachgerecht erbracht?\n\nq) Hat der Gesuchsgegner die Nachbesserung bei den Betonelementen R56\nund R57 fachgerecht ausgeführt?\n\nr) Ist der für die Nachbesserung bei den Betonelementen R53 und R54 verwendete Mörtel zu weich?\n\ns) Hat der Gesuchsgegner die Nachbesserung bei den Betonelementen R53\nund R54 fachgerecht ausgeführt?\n\n3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Gesuchsgegners.\"\n\nWiderklage:\n\n(act. 6)\n\n\"1. Es sei eine vorsorgliche Beweisführung anzuordnen.\n\n2. Es sei der von der Klägerin gemachte Gutachtervorschlag abzuweisen und es\nsei vom Gericht Herr Dr. F._____ von der G._____, Abteilung Beton/Bauchemie, … [Adresse] (Tel: …), als sachverständige Person zu ernennen.\n\n3. Es sei die zu ernennende sachverständige Person bezüglich der in Ziffer 2\ndes Rechtsbegehrens der Klägerin gestellten Fragen vom Gericht dahingehend zu instruieren, dass die Frage, ob Nachbesserungen der Betonfertigteile\ndurch den Beklagten erfolgt sind, zwischen den Parteien strittig ist.\n\n4. Es seien, ergänzend zu den in Ziffer 2 des Rechtsbegehrens der Klägerin\naufgeführten Fragen, der sachverständigen Person zwecks schriftlicher Erstattung eines Gutachtens durch das Gericht schriftlich folgende Fragen zu\nstellen:\n-4-\n\na) Sind die von der Klägerin nachträglich gerügten und angeblich vorhandenen Mängel, in Form von Abplatzungen an den Ecken oder Kanten, Wellen an den Kanten, unsachgemässe Nachprofilierungen vor der Abnahme\nund das Vorliegen von Kiesnestern, bei einer Inaugenscheinnahme der\nBetonfertigteile im Rahmen einer Sicht-Abnahme zu erkennen?\n\nb) Welcher Aufwand ist erforderlich, um mit einer Deckelschablone zu prüfen, ob der Deckel in die Betonfertigteile passt? Ist diese Überprüfung bereits vor dem Versetzen des Betonelements möglich?\n\nc) Sind Abplatzungen an den Ecken und Kanten der Betonfertigteile, sofern\nsolche festgestellt werden, beim Abladen oder bei der Montage entstanden oder sind diese Ursachen jedenfalls nicht auszuschliessen?\n\nd) Entsprechen die von der Klägerin versetzten Betonfertigteile den zwischen den Parteien vereinbarten technischen Regelungen und den anerkannten Regeln der Technik (EN 206 und DlN 1045)?\n\ne) Sind bei Elementverbindungen, bei welchen sich vertikale oder horizontale Versätze feststellen lassen, diese Versätze auf Montagefehler zurückzuführen?\n\n"}