4. Die Kläger werden unter solidarischer Haftung verpflichtet, den Beklagten 1 und 2 eine Parteientschädigung von je CHF 10'800.– (inkl. MwSt.) zu bezahlen. 5. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsbestätigung, und an FINMA, 3003 Bern.