Den Klägern 2 - 4 wurden zudem sogenannte "punitive damages" in der Höhe von rund USD 30 Mio. auferlegt (act. 1 Rz. 36 ff.). Gegen diesen Entscheid haben die Kläger Berufung eingelegt, woraufhin sie zur Sicherheitsleistung in der Höhe von 150 % des zugesprochenen Betrags aufgefordert wurden, damit die Vollstreckbarkeit aufgeschoben würde (act. 1 Rz. 41). Diese Sicherheit leisteten die Kläger am 11. Januar 2012 mit einem "bond" in der Höhe von USD 578'542'012 der G._____ und der H._____ (act. 1 Rz. 42). Die Gebühr für die Dienstleistung der genannten Versicherungsgesellschaften verlangen die Kläger zum Teil von den Beklagten.