Da die Herausgabe der Zahlungsgarantie der D._____ AG Nr. … vom 10. Januar 2012 an die Klägerin oder allenfalls die Rückgabe der Sicherheit an die Garantiestellerin vom Ausgang des ordentlichen Verfahrens abhängt, ist die Obergerichtskasse anzuweisen, das Original der Zahlungsgarantie bis zum definitiven -7- Abschluss des ordentlichen Prozesses zu verwahren und nur auf richterliche Anordnung hin herauszugeben. 5.