(2) ein rechtskräftiges Sachurteil, aus dem hervorgeht, dass der klägerische Anspruch auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts in der entsprechenden Höhe besteht (bzw. ohne Ersatzsicherheit bestanden hätte) und dass die entsprechende Forderung gegen die E._____ GmbH aus dem entsprechenden Vertragsverhältnis in entsprechender Höhe besteht; oder