2.2. Die genannte Bankgarantie der D._____ AG deckt betragsmässig sowohl den Pfandbetrag als auch die Zinsforderung vollumfänglich und ist unwiderruflich abgegeben worden. Die Auszahlung hat dabei auf erste Aufforderung gegen Vorlage folgender Dokumente zu erfolgen, ungeachtet der Gültigkeit des massgebenden Grundgeschäfts und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden: (1) eine schriftliche, unterzeichnete Zahlungsaufforderung, versehen mit der Erklärung, dass sie – die Klägerin – für den unter der Garantie verlangten Betrag bei Fälligkeit von der E._____ GmbH keine Zahlung erhalten hat, sowie