3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt. 5. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, das Betreibungsamt B._____ und das Konkursamt C._____, je gegen Empfangsbestätigung, an den Kläger unter Beilage eines Doppels von act. 14, sowie an die Kasse des Obergerichtes.