Und auch ein beeinträchtigter Werbeeffekt kann nicht ernsthaft ins Feld geführt werden. Bei einem Umsatz von zuletzt CHF 130'000 (2010) ist für den klägerischen Konzern, … in der Schweiz, nur ein kleines Marktsegment und dieses für lediglich zwei Jahre betroffen. Eine negative Wirkung auf andere Marktteilnehmer kann auch füglich verneint werden. Die Nichtdurchsetzung der Realerfüllung schliesst Schadenersatzansprüche nicht aus. Die vorgebrachten Gründe verbieten es, einen nicht leicht wieder gutzumachenden Nachteil anzunehmen.