"1. Es sei der Beklagten zu befehlen, die am 17. Juli 2008 mit der Klägerin abgeschlossene 'Vereinbarung' ab sofort wieder einzuhalten. Insbesondere sei der Beklagten zu befehlen, in all ihren Getränke- Absatzstellen (insbesondere Hotel C._____, D._____, E._____, F._____, G._____, H._____) ab sofort wieder ausschliesslich Biere der Klägerin (insbesondere I._____ Bier) anzubieten. 2. Die Anordnung gemäss Ziff. 1 sei gegenüber dem Verwaltungsratspräsidenten der Beklagten, Herrn J._____, von …, in K._____, und dem geschäftsleitenden Direktor der Beklagten, Herrn L._____, von …, in M._