3. Am 6. Dezember 2011 meldete sich die Schwester (B._____) des verstorbenen Verwaltungsrates und erklärte, sie sei Alleinerbin (Prot.S. 4). Am 19. Dezember 2011 wurde das Verfahren sistiert, damit die erbrechtliche Angelegenheit geklärt werden kann (Prot.S. 5). Die Sistierung wurde am 13. März 2012 bis Ende September 2012 verlängert (Prot.S. 6). B._____ wurde aufgegeben, bis spätestens dann über den Stand der Dinge zu berichten (Prot.S. 6). Sie blieb aber säumig.