_) habe trotz entsprechender Aufforderung den Kreditbetrag (bis zur maximalen Höhe von USD 4 Mio.) nicht zurückgezahlt (act. 3/2). Es ist nicht dargetan und auch nicht ersichtlich, in welcher Weise sich die D._____ und/oder die Beklagte in diesem Zusammenhang rechtsmissbräuchlich verhalten haben sollen. Ein Zusammenhang zwischen der Bankgarantie und dem gemäss Klägerin nicht zustande gekommenen Leasinggeschäft zwischen ihr und einer … Gesellschaft [des Landes G._____] ist zwar aufgrund der Akten denkbar. In keiner Weise dargetan ist aber ein Wissen der beteiligten Banken über ein allfälliges rechtsverletzendes Verhalten in diesem Zusammenhang.