"Bei Bankgarantien kann ein Zahlungsverbot (super)provisorisch nur erlassen werden, sofern glaubhaft erscheint, dass die Abrufung offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist oder wäre (ZR 97 Nr. 92; die Anwendbarkeit des Schweizer Rechts geht aus act. 3/2 hervor). Vorliegend hat - gemäss klägerischem Sachvortrag - die D._____ AG (D._____) eine formell korrekte Zahlungsaufforderung an die Beklagte gerichtet (act. 3/12). Wie aus dem Garantietext erhellt, durfte der Garantiebetrag mit der Erklärung abgerufen werden, der Kreditnehmer C._____ S.A. (F._____) habe trotz entsprechender Aufforderung den Kreditbetrag (bis zur maximalen Höhe von USD 4 Mio.) nicht zurückgezahlt (act. 3/2).