3.1 Hintergrund der im Rechtsbegehren erwähnten Bankgarantie ist gemäss Klägerin bzw. ihrem Massnahmebegehren (act. 1) ein im Juni 2010 provisorisch vereinbartes Leasinggeschäft zwischen der Klägerin und einer … Gesellschaft [des Landes G._____] (kurz: H._____), bei welchem die Klägerin als Leasingnehmerin fungierte (act. 3/1). Am 11. August 2010 stellte die Beklagte zuhanden der D._____ eine Bankgarantie aus (act. 3/2). Darin wird Bezug genommen auf (mögliche) Kredite, welche die D._____ der C._____ gewährt bzw. gewähren will. Die Beklagte verpflichtete sich im Wesentlichen, der D.__