2.12 Mit Eingabe vom 18. Oktober 2011 nahm die C._____ zu ihrer - nach ihrer Ansicht gehörig bevollmächtigten - Vertretung Stellung (act. 25; vgl. Ziff. 2.9 oben). Der Klägerin wurde Frist zur Stellungnahme angesetzt (Prot.S. 10). -4- 2.13 Am 4. November 2011 nahm die Klägerin zum Interventionsgesuch der C._____ abschlägig Stellung (vgl. Ziff. 2.12 oben) und hielt inhaltlich an ihrem Massnahmebegehren fest (act. 28).