2.7 Mit Eingabe vom 10. Oktober 2011 teilte die D._____ AG (nachfolgend: D._____), E._____, mit, ihr sei durch die Beklagte der Streit verkündet worden, und sie beantragte, im vorliegenden Prozess sei sie als "Partei auf Beklagtenseite" zuzulassen (act. 12, act. 14/2). 2.8 Durch Verfügung vom 11. Oktober 2011 wurde die D._____ (einstweilen) als Nebenintervenientin der Beklagten ins Rubrum aufgenommen (Prot.S. 6).