2.4 Am 22. September 2011 wurde Frist zur Beantwortung des Massnahmebegehrens angesetzt (Prot.S. 4). 2.5 Mit Eingabe vom 5. Oktober 2011 wurde namens der C._____ S.A. (nachfolgend: C._____), F._____ [Ort], das Gesuch gestellt, sie sei zwecks Unterstützung der Beklagten als Nebenintervenientin zuzulassen (act. 8). Klägerin und Beklagter wurde Frist zur Stellungnahme angesetzt (Prot.S. 5). -3- 2.6 Am 7. Oktober 2011 ging das klägerische Gesuch ein, ihr sei (dannzumal) Frist zur Einreichung einer Replik anzusetzen (act. 11).