Die Verfügung vom 12. Oktober 2011 wurde zusätzlich noch publiziert. Von daher kann dahingestellt bleiben, ob im summarischen Verfahren eine Nachfristansetzung überhaupt notwendig ist. 4. Nach unbestrittener und belegter klägerischer Darstellung ist der Garantiefall, für welchen die Vereinbarung der Parteien getroffen worden war, eingetreten. Die Klägerin war von F._____ aufgefordert worden, den Betrag von USD 2'313'939.57 zu bezahlen (act. 3/7). Die Beklagte ist ihrer Verpflichtung aus act. 3/1 nicht nachgekommen.