3. Der Verwaltungsratspräsident F._____ ist Mehrheitsaktionär. Er verfügt seit Gründung der Gesellschaft über die Einzelunterschrift. Seine Frau, E._____, besitzt eine Aktie. Angesichts dieser Konstellation ist davon auszugehen, dass die Kleinstaktionärin E._____ auch als einzelzeichnungsberechtigte Verwaltungsrätin -3-