9.5 Aufgrund des glaubhaft erscheinenden Sachverhaltes erscheint es glaubhaft, dass C._____ bezüglich seiner Funktion als Organ der E._____ AG eine schwere Verletzung der Sorgfalts- und Treuepflicht vorzuwerfen ist (Art. 717 OR). Es ist vorläufig davon auszugehen, dass er bewusst ein fiktives Geschäft verbuchen liess, um die Jahresrechnung zu beschönigen. Deshalb ist es der Beklagten wegen des Vertrauensverlustes nicht nur nicht zumutbar, ihn weiterhin im Verwaltungsrat der E1._____ Holding AG zu dulden; es ist ihr auch nicht zumutbar, weiterhin von der Klägerin vorgeschlagene Vertreter in den Verwaltungsrat der E1._____ Holding AG zu wählen, weil diese von C._____ bestimmt würden.