Dieser umfasst die Jahresrechnung (Art. 662 OR), welche die Vermögens- und Ertragslage möglichst zuverlässig darstellen soll (Art. 662a OR). Es ist klar, dass eine manipulierte Jahresrechnung, insbesondere im beschönigenden Sinne, die Gesellschaft schwer schädigen und ihren Ruf beeinträchtigen kann. Als Folge von Manipulationen sind zudem Verantwortlichkeitsansprüche denkbar, welche nicht nur vorsätzlich handelnde Organe treffen können. Deshalb wird durch solche Verhaltensweisen auch die gebotene Kollegialität im Verwaltungsrat und aus Sicht der Revisionsstelle die Verlässlichkeit negativ tangiert. Die Beklagte darf für sich einen irreparablen Vertrauensverlust gegenüber C.___