9.4 Die Klägerin hat sich das Verhalten ihres Organes C._____ anrechnen zu lassen (Art. 55 ZPO). Dies gilt noch verstärkt, weil die Klägerin von C._____ beherrscht wird. C._____ war Verwaltungsrat und Geschäftsführer der E._____ AG. In dieser Funktion hatte er seine Aufgaben mit aller Sorgfalt zu erfüllen und die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen zu wahren (Art. 717 OR). Zu den wichtigen und unentziehbaren Aufgaben des (Gesamt-) Verwaltungsrates gehört die Erstellung des Geschäftsberichtes (Art. 716a Abs. 1 Ziff. 6 OR). Dieser umfasst die Jahresrechnung (Art. 662 OR), welche die Vermögens- und Ertragslage möglichst zuverlässig darstellen soll (Art.