___ Gruppe. Die Klägerin war offensichtlich dringend auf einen neuen Geldgeber in Bezug auf die E._____ Gruppe angewiesen. Von daher spricht die Vermutung dafür, sie hätte auch ohne die Zusicherung von Verwaltungsratssitzen den Kaufvertrag abgeschlossen. Deshalb ist davon auszugehen, dass dem ABV eine selbständige Bedeutung zukommt, d.h. insbesondere, dass über seine Auflösung unabhängig vom Bestehen bzw. Schicksal des Kaufvertrages entschieden werden kann. Dass er vom Abschluss des Kaufvertrages abhing, entspricht der Natur der Sache, führt aber zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung.