f) Am letzten Tag des Geschäftsjahres (31. Mai 2010) schrieb dann L._____ betreffend der erfolgten Buchung und wählte als Betreff "Buchung Fake - Auftrag" (act. 3/27). Gegen ein Versehen oder für Arglist gegenüber C._____ spricht nichts. L._____ schickte das Mail an C._____, N._____, O._____ und G._____. Das spricht dafür, dass er davon ausgegangen ist, es sei ein Fakeauftrag verbucht worden. Richtig ist, dass sich C._____ sogleich dagegen verwahrte. Dies stellt aber kein sehr starkes Indiz für das Vorliegen eines realen Geschäftes dar. - 12 -