Es war keine Rede von einem Angebot an einen Dritten, Thema war alleine die Ausstellung einer Rechnung für interne Zwecke. Anders können Wendungen wie "da zu auffällig", "Eine Faktura zu Bewertungspreisen macht ... keinen Sinn", "Mein Vorschlag wäre die Faktura ...", "So könnte man die Faktura zu Wholesale Preisen rechtfertigen" und "kämen so auf ca. 650.000 CHF, die wir am Montag auf G._____ transferieren könnten" nicht gedeutet werden. Was die Klägerin gegen die aus dem Dokument zu schliessende offensichtliche Planung eines Scheingeschäftes vorbrachte, vermag nicht zu überzeugen. Dort (act.