c) Gemäss F._____-Bericht (act. 3/11: Memorandum J._____) wurden am 31. Mai 2010 CHF 758'707.11 bei der E._____ AG als Ertrag gebucht. Am 2. März 2011 erfolgte die Rückbuchung mit vier Teilbeträgen. Die Rückbuchung der Ware erfolgte zu nicht ganz einem Drittel im Oktober 2010 und bezüglich des Restes im März und Mai 2011. Weder bezüglich der Bestellungen noch der Rückgaben existieren kaufmännisch verlässliche Unterlagen, insbesondere liegt keine Korrespondenz der angeblichen Vertragspartner vor. Es erscheint sehr ungewöhnlich, dass bei einem realen Kaufgeschäft der Grund für die Rückgabe der Ware nicht irgendwie materialisiert ist.