Wie die Klägerin festhielt, habe G._____ darauf nicht reagiert. Sie hält eine damalige Kollusion zwischen G._____ und L._____ für möglich. L._____ hätte demnach das Betreff für den Fall gesetzt, dass G._____ die Ware nicht bezahlen kön- -6- ne. Oder dann habe man für zukünftige Erpressungsversuche gegenüber C._____ etwas in der Hand haben wollen. 6.1 In der Massnahmeantwort beantragte die Beklagte die Abweisung des Massnahmebegehrens und die Aufhebung der superprovisorischen Anordnung (act. 9 S. 2). Sie hielt am Vorwurf fest, es seien durch C._____ verfälschte Jahresrechnungen vorgelegt worden (act. 9 S. 4).