Generalversammlung der E1._____ Holding AG auf den 8. Juli 2011 eingeladen, mit dem einzigen Traktandum der Abwahl von C._____ und D._____ als Mitglieder des Verwaltungsrates (act. 3/21). Es folgte die Stellung des Massnahmebegehrens durch die Klägerin (act. 1). 5.1 In der Klageschrift (act. 1) bestritt die Klägerin die gegen C._____ erhobenen Vorwürfe. Die Mehrheitsaktionäre planten vielmehr, den noch ausstehenden Kaufpreis nicht zahlen zu müssen und die restlichen Aktien ohne Gegenleistung zu erhalten (act. 1 Rz 33 ff.). Man habe bewusst einen Vorwand gesucht.