Rechtsbegehren: (act. 1) "1. Der Beklagten bzw. deren Organen sei - superprovisorisch, ohne Anhörung der Beklagten - unter Androhung der Bestrafung nach Art. 292 StGB im Widerhandlungsfalle zu befehlen, die Herren C._____ und D._____ nicht aus dem Verwaltungsrat der E1._____ Holding AG abzuwählen, insbesondere nicht an der Generalversammlung der E1._____ Holding AG vom 8. Juli 2011; 2. Der Beklagten bzw. deren Organen sei unter Androhung der Bestrafung nach Art. 292 StGB im Widerhandlungsfalle zu befehlen, die Herren C.__