{"Signatur": "ZH_HG_001", "Spider": "ZH_Obergericht", "Datum": "2011-10-18", "PDF": {"Datei": "ZH_Obergericht/ZH_HG_001_HE110389_2011-10-18.pdf", "URL": "https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/HE110389-O3.pdf", "Checksum": "b321ddbddd3abc71e050008a1cce1e9b"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["HE110389"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Handelsgericht 18.10.2011 HE110389"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Handelsgericht 18.10.2011 HE110389"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Handelsgericht 18.10.2011 HE110389"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Handelsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Handelsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Handelsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "-"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "vorsorgliche Massnahmen"}], "ScrapyJob": "446973/28/2354", "Zeit UTC": "05.09.2025 23:02:33", "Checksum": "4645a94e7e3471f875a6aca20570814a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Handelsgericht 18.10.2011 HE110389\nRegeste:\nvorsorgliche Massnahmen\n\nGemäss Beklagter wird damit bewiesen, dass das Management der E._____ AG\nvier Tage vor Abschluss des Geschäftsjahres 2009/2010 nach Rücksprache mit\nder Finanzchefin O._____ vereinbart hatte, fiktive Verkäufe zu Wholesale-Preisen\ndurchzuführen, um zusätzlichen Ertrag zu generieren.\n-7-\n\n6.3 Die Beklagte machte weiter geltend, die Vorgehensweise vom Mai 2010 sei\nkein Einzelfall gewesen. Sie verwies auf einen Mailverkehr vom 6. Mai 2008 zwischen P._____ (offenbar ehemaliger Buchhalter der E._____ AG) und C._____\n(act. 10/4):\n\nZunächst schrieb P._____:\n\"G._____ hat von N._____ mitbekommen, dass wir noch Umsatz generieren müssen. Er hat mich\nangerufen und das Angebot gemacht, dass wir ihm auch Ware verkaufen könnten, die er uns dann\nim August oder so wieder zurücksenden wird. Dies hätte zwei Vorteile[.] die Ware müsste nicht\nverschoben werden und er würde sogar eine Anzahlung für die Ware machen. Sollte ich mit ihm\ndas Weiterverhandeln? Sicherlich müsste er für diesen Gefallen was bekommen. Meine Idee wäre[,] da er ja vertraglich auf jede Rechnung rund 4% vergütet (für gesamte Logistik) bekommt[,]\nwürde er einfach für diese Rechnung die 4% bekommen[,] ohne dass er was versenden müsste.\nSo würde er eine Verzinsung für den Betrag bekommen[, den] er bezahlen wird und uns würde es\ndoppelt helfen[,] Umsatz noch in diesem Jahr und für die Liquidität bis Ende August? Glaube wäre\ngar nicht so schlecht. Was meinst Du.\"\n\nC._____ antwortete:\n\"Idee ist gut, wie müssen 2 Ziele generell erreichen: Umsatz mind. 17.2 Mio. CHF (statt 17.6 vorgecastet) und auf der anderen Seite genug cash, dass wir mit dem Cash Flow Plan hinkommen.\nDieses Ergebnis sollten wir aus der Summe der Aktivitäten incl. G._____ versuchen zu erreichen.\nBin grundsätzlich mit Deinem Vorschlag einverstanden.\"\n\nP._____ replizierte:\n\"Perfekt! Dann werde ich mit G._____ schauen[,] was wir da machen können. So um die 100'000\nEuro wären schon gut, weiss nicht[,] ob er [soviel] bezahlen kann, sonst könnte er uns auch eine\nAnzahlung machen. Sonst sieht es nicht so gut aus mit dem Abverkauf gem. N._____. Bin mir\nnoch am überlegen, welche Möglichkeiten wir noch hätten.\"\n\nUnd schliesslich C._____:\n\"Wir können auch einen wesentlich höheren Betrag an G._____ fakturieren, er kann aber wohl nur\neinen geringeren Betrag cash bezahlen. Die … sollte dann die 17.2 ausweisen, cash nur so viel,\ndass wir hinkommen. N._____ hat am Do. noch einen …, am Freitag sollten wir dann berechnen,\nwie wir im Umsatz stehen und dann mit G._____/Anderen eine Lösung für das Delta suchen\".\n-8-\n\nFür die Beklagte ist erstellt, dass zwischen C._____, O._____, ihrem Vorgänger\nP._____, N._____ und G._____ Abreden über fiktive Aufträge getroffen worden\nwaren.\n\n6.4 Die Beklagte verwies noch auf ein Besprechungsprotokoll betreffend eines\nGesprächs zwischen G._____ und Q._____ (F._____) (act. 10/5). Demgemäss\nfand das Gespräch am 6. Mai 2011 statt. Im Protokoll wird dargelegt, dass\nG._____ im Mai 2010 wegen eines Warenproblemes von N._____ und C._____\nangegangen worden sei, welches man mittels Umbuchung / Fakeauftrag korrigieren wolle. Die Ware sei - so G._____ - fiktiv an J._____ verkauft worden, aber im\nLager zur freien Verfügung der E._____ AG geblieben. Im Oktober 2010 und Mai\n2011 sei die Ware wieder zurückgebucht worden. G._____ habe nie vorgehabt,\nmit der Ware einen Outletbetrieb zu führen. Beim I._____ - Geschäft sei im Jahre\n2009 Ware ausgeliefert und später wieder zurückgenommen worden. Die\nE._____ AG habe ständig Liquiditätsprobleme gehabt. Diese hätten auch im Jahre 2008 eine Rolle gespielt, als G._____ von P._____ auf eine Liquiditätslücke\nvon EUR 100'000 angesprochen worden sei. G._____ habe Hilfe versprochen.\nZur Sicherheit sei ihm Ware im Werte von EUR 515.911.41 geliefert worden.\nNachdem er später EUR 105'000 ausbezahlt bekommen habe, sei die Ware wieder zurückgeliefert worden.\n\n7.1 In der Stellungnahme zur Massnahmeantwort (act. 12) hielt die Klägerin\nfest, die E._____ AG habe jeweils der Rücknahme erst nach dem Verkauf der\nWare zugestimmt. G._____ lüge.\n\n7.2 Zu den durch Dokumente unterlegten Vorwürfen nahm die Klägerin sub Rz 40\n- 54 Stellung:\n\na) Zum J._____-Geschäft (siehe sub 6.2 oben; act. 10/3): Die Klägerin geht davon\naus, das Mail gemäss act. 10/3 beziehe sich auf ein reales Verkaufsgeschäft.\nWenn Ende eines Geschäftsjahres die Vorräte auf Null stünden, würde das zu\nFragen des Revisors führen. Deshalb sei die Bemerkung betreffend \"zu auffällig\"\n-9-\n\ngefallen. Es sei nicht zu beanstanden, den Hinweis zu geben, Vorräte nicht zu\nBewertungspreisen zu verkaufen. N._____ habe über ein reales Geschäft geschrieben.\n\nb) Zum H._____-Geschäft (siehe sub 6.3 oben; act. 10/4): Die Klägerin macht geltend, C._____ könne sich an dieses Mail nicht erinnern. Er habe deshalb im August 2011 P._____ angerufen, der ihm erklärt habe, der ursprüngliche Vorschlag\nvon G._____ sei nie zum Tragen gekommen. Da die E._____ AG damals Liquiditätsprobleme gehabt habe, habe G._____ P._____ gegenüber offenbar einen\nentsprechenden Vorschlag gemacht. C._____ habe ein Weiterverhandeln befürwortet. Die Chance, dass ein Teil der Ware bei G._____ bleibe, sei gut gewesen,\nhabe dieser doch seine Ernsthaftigkeit mit einer Anzahlung über EUR 100'000\nnachgewiesen. Wie P._____ gegenüber C._____ telefonisch mitgeteilt habe, sei\ndie Ware schliesslich ohne Rücknahmeverpflichtung verkauft worden, wobei\nG._____ eine Handling Fee von 4% erhalten habe.\n\n8. Würdigung\n\n"}