3. Die Prozesskosten sind nach Ermessen zu verteilen (Art. 107 Abs. 1 lit. e ZPO). Die Beklagte macht geltend, sie habe innert der vom Amt gesetzten Frist die nötigen Unterlagen dem Amt eingereicht; danach sei ohne weitere Mitteilung Klage erhoben worden (act. 8). Gemäss act. 2/4 wurde die Beklagte allerdings nochmals aufgefordert, weitere Unterlagen einzureichen (act. 2/4). Wie es sich damit verhält, kann allerdings dahingestellt bleiben. In seiner Klage (act. 1) machte das Amt geltend, es hätten noch die Erfolgsrechnung und die Bilanz des letzten Geschäftsjahres gefehlt.