Der Rückzug einzelner Begehren ändert nichts an den anwaltlichen Bemühungen. Auf Gerichtsseite war der Aufwand erheblich, mussten doch über 170 Seiten an Parteivorbringen und 94 – teilweise umfangreiche – Beilagen studiert, diverse Verfügungen sowie das Urteil verfasst und eine Verhandlung vorbereitet werden. - 14 - Es wird erkannt: 1. Die Klageänderung wird nicht zugelassen. 2. Das Begehren betreffend Erlass vorsorglicher Massnahmen wird abgewiesen. 3. Im Übrigen wird das Verfahren als durch Klagerückzug erledigt abgeschrieben. 4. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 22'000.