5.2.b) Es geht um folgenden Hintergrund: Vertraglich hatten die Parteien vereinbart, dass auch bei einem (im Verhältnis der Parteien) gekündigten Vertragsverhältnis bis zum Vertragsende Karten durch die Klägerin herausgegeben werden könnten und von den Parteien zu akzeptieren seien (act. 3/4 Ziff. 14.4).