a) mitzuteilen, dass die betreffende Karte nur bis zum Ablauf der Vertragsdauer des Co- Branding Vertrags zwischen den Parteien vom 11./12. Oktober 2004 benutzt werden könne, bzw. vor Ablauf des auf der ...-Karte aufgedruckten Verfalldatums ersetzt werden müsse; b) mitzuteilen, dass die betreffende Karte mit dem Ablauf der Vertragsdauer des Co- Branding Vertrags zwischen den Parteien vom 11./12. Oktober 2004 ihre Vorteile verliere, insbes. der …-Rabatt nicht mehr gewährt würde;