2. Die Beklagte macht geltend, sie verfüge nur noch über liquide Mittel von CHF 230, was den Streitwert bedeute. Gemäss Praxis wird selbst bei GmbHs mit einem Stammkapital von CHF 20'000 ein Streitwert von mindestens CHF 30'000 angenommen (ZR 110 Nr. 30). Es kann denn auch nicht eine einzelne Bilanzposition massgeblich sein. Bei einer Gesamtbetrachtung spielt das Kapital eine wichtige Rolle. Dieses beträgt vorliegend CHF 30'000. Zudem hat die Beklagte gemäss eigenen Angaben im letzten Geschäftsjahr einen Betriebsertrag von über CHF 170'000 erwirtschaftet (act.