6. Schriftliche Mitteilung an den Kläger gegen Empfangsbestätigung, an die Beklagte durch Mitteilung an die Amtsvormundschaft, Postfach …, … Y._____, und durch Publikation im kantonalen Amtsblatt, sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betreibungsamt X._____ und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt X._____, je gegen Empfangsbestätigung. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten.