5. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, zuhanden der Beklagten an C._____, …, sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Konkursamt B._____ und das Betreibungsamt B._____, je gegen Empfangsbestätigung.