1. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin den Betrag von EUR 120'000 in Verrechnung mit ihrem Guthaben auf dem Konto Nr. … bei der Geschäftsniederlassung der Gesuchsgegnerin in C._____ zu bezahlen. 2. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 8'000. 3. Die Kosten werden aus dem von der Klägerin geleisteten Vorschuss bezogen und sind ihr durch die Beklagte zu ersetzen. -8- 4. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Parteientschädigung von CHF 11'000 zu bezahlen. 5. Schriftliche Mitteilung an die Parteien.